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Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „#CondorSpotted“ auf Facebook und Instagram

1. Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).(2)  Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook bzw. Instagram, sondern die Condor. Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Facebook bzw. Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook bzw. Instagram und erklären durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass sie Facebook bzw. Instagram von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellen.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

2. Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.
(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH sowie der Thomas Cook GmbH und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

3. Gewinn

(1) Um teilzunehmen müssen die Facebook oder Instagram User folgendes tun:

  • Laden Sie die kostenlose Flighradar24 App (https://www.flightradar24.com/apps) auf Ihr Smartphone herunter. Die App ist kostenlos und für Android- und Apple-Geräte verfügbar.
  • Erlauben Sie der App, Ihre GPS-Daten zu verwenden.
  • Besuchen Sie regelmäßig Sie die Condor Facebook- oder Instagram-Seite während der unten genannten Gewinnspielphase, um zu erfahren, welche Flüge Sie verfolgen/spotten müssen.
  • Verwenden Sie Ihre Flightradar24 App, um Condor-Flüge mit der Augmented Reality-Funktion der App zu lokalisieren und einen Screenshot des Bildes zu machen.
  • Posten Sie den Screenshot als Kommentar unter den Gewinnspiel-Posts auf Facebook oder senden Sie uns den Screenshot als Direktnachricht bei Instagram.
  • Die Gewinner werden zufällig aus allen Teilnahmen ausgelost.

(2) Es gibt insgesamt vier Aktionswochen:

  • „Howdy Condor“ (9. – 14. September 2019): Facebook und Instagram User müssen mit Hilfe der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App Condor Flüge spotten, die von Frankfurt (FRA) nach Anchorage (ANC), Baltimore (BWI), Calgary (YYC), Fairbanks (FAI), Halifax (YHZ), Las Vegas (LAS), Minneapolis (MSP), New Orleans (MSY), Phoenix (PHX), Pittsburgh (PIT), Seattle (SEA), Portland (PDX), Seattle (SEA), Toronto (YYZ), Vancouver (YVR) oder Whitehorse (YXY) unterwegs sind. Die Flüge können im Flug, beim Start, während der Landung oder auf dem Rollfeld gespotted werden, solange der Flug in der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App mit DE Flugnummer angezeigt wird.
  • „Hellas Condor“ (16. – 21. September 2019): Facebook und Instagram User müssen mit Hilfe der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App Condor Flüge spotten, die von einem deutschen Condor Abflughafen (Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Leipzig (LEJ), München (MUC) oder Stuttgart (STR)) nach Griechenland (Chania (CHQ), Heraklion (HER), Kalamata (KLX), Kavala (KVA), Kefalonia (EFL), Korfu (CFU), Kos (KGS), Mykonos (JMK), Preveza (PVK), Rhodos (RHO), Samos (SMI), Santorin (JTR), Skiathos (JSI), Thessaloniki (SKG), Volos (VOL) oder Zakynthos (ZTH)) unterwegs sind. Die Flüge können im Flug, beim Start, während der Landung oder auf dem Rollfeld gespotted werden, solange der Flug in der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App mit DE Flugnummer angezeigt wird.
  • „Ciao Condor (24. – 28. September 2019): Facebook und Instagram User müssen mit Hilfe der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App Condor Flüge spotten, die von einem deutschen Condor Abflughafen (Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ) oder München (MUC)) nach Italien (Cagliari (CAG), Catania (CTA), Lamezia Terme (SUF), Neapel (NAP) oder Olbia (OLB)) unterwegs sind. Die Flüge können im Flug, beim Start, während der Landung oder auf dem Rollfeld gespotted werden, solange der Flug in der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App mit DE Flugnummer angezeigt wird.
  • „Hola Condor“ (30. September – 06. Oktober 2019): Facebook und Instagram User müssen mit Hilfe der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App Condor Flüge spotten, die von einem deutschen Condor Abflughafen (Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Leipzig (LEJ), München (MUC) oder Stuttgart (STR)) nach Spanien (Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Jerez de la Frontera (XRY), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI), Santa Cruz de la Palma (SPC) oder Teneriffa (TFS)) unterwegs sind. Die Flüge können im Flug, beim Start, während der Landung oder auf dem Rollfeld gespotted werden, solange der Flug in der Augmented Reality Funktion der FlightRadar24 App mit DE Flugnummer angezeigt wird.

(3) Pro Aktionswoche gibt es folgendes zu gewinnen:

  • „Howdy Condor“ (9. – 14. September 2019): Condor verlost insgesamt zwei (2) Condor Fluggutscheine sowie 10 Trostpreise in Form eines Condor Überraschungspakets mit Condor Marketingartikeln. Ein Fluggutschein besteht jeweils aus Hin- und Rückflug für zwei Personen für einen Condor Flug (DE Flugnummer) von Frankfurt (FRA) zu einem Condor Ziel in den USA oder Kanada in der regulären Economy Class, wobei die beiden Personen zusammen reisen müssen.
  • „Hellas Condor“ (16. – 21. September 2019): Fünf (5) Condor Fluggutscheine sowie 10 Trostpreise in Form eines Condor Überraschungspakets mit Condor Marketingartikeln. Ein Fluggutschein besteht jeweils aus einem Hin- und Rückflug für zwei Personen für einen Condor Flug (DE Flugnummer) von einem deutschen Condor Abflughafen zu einem Condor Ziel in Griechenland nach Wahl. Beide Personen müssen zusammen reisen.Condor fliegt ab Düsseldorf (DUS) und München (MUC) von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2020 nach Chania (CHQ), Heraklion, Kalamata (KLX), Kavala (KVA), Kefalonia (EFL), Korfu (CFU), Kos (KGS), Mykonos (JMK), Preveza (PVK), Rhodos (RHO), Samos (SMI), Santorin (JTR), Skiathos (JSI), Volos (VOL) und Zakynthos (ZTH).Ab Frankfurt (FRA) fliegt Condor von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2020 nach Chania (CHQ), Heraklion (HER), Kalamata (KLX), Kavala (KVA), Korfu (CFU), Kos (KGS), Mykonos (JMK), Preveza (PVK), Rhodos (RHO), Samos (SMI), Santorin (JTR), Skiathos (JSI) und Zakynthos (ZTH).Ab Hamburg (HAM) fliegt Condor von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2020 nach Heraklion (HER), Kalamata (KLX), Korfu (CFU), Kos (KGS), Rhodos (RHO) und Zakynthos (ZTH).Ab Hannover (HAJ) fliegt Condor von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2020 nach Heraklion (HER), Kavala (KVA), Korfu (CFU), Kos (KGS), Preveza (PVK), Rhodos (RHO) und Samos (SMI).Ab Leipzig (LEJ) fliegt Condor von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2020 nach Heraklion (HER), Korfu (CFU), Kos (KGS) und Rhodos (RHO).Ab Stuttgart (STR) fliegt Condor von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2020 nach Heraklion (HER), Korfu (CFU), Kos (KGS), Preveza (PVK), Rhodos (RHO) und Samos (SMI).Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie auf www.condor.com
  • „Ciao Condor“ (24. – 28. September 2019): Fünf (5) Condor Fluggutscheine sowie 10 Trostpreise in Form eines Condor Überraschungspakets mit Condor Marketingartikeln. Ein Fluggutschein besteht jeweils aus einem Hin- und Rückflug für zwei Personen für einen Condor Flug (DE Flugnummer) von einem deutschen Condor Abflughafen zu einem Condor Ziel in Italien nach Wahl. Beide Personen müssen zusammen reisen.Condor fliegt ab Düsseldorf (DUS) und Frankfurt (FRA) von Anfang Mai bis Ende Oktober 2020 folgende Ziele an: Olbia (OLB), Cagliari (CAG) und Lamezia Terme (SUF). Catania (CTA) wird von Ende Februar bis Ende Oktober 2020 angeflogen.Ab Hamburg (HAM) und Hannover (HAJ) fliegt Condor von Anfang Mai bis Ende Oktober 2020 folgende Ziele an: Olbia (OLB) und Lamezia Terme (SUF).Ab München (MUC) bietet Condor von Anfang Mai bis Ende Oktober 2020 Flüge nach Olbia (OLB) und Lamezia Terme (SUF) an und nach Catania (CTA) von Ende Februar bis Anfang November 2020.Änderungen vorbehalten, weitere Informationen finden Sie auf www.condor.com.
  • „Hola Condor“ (30. September – 6. Oktober): Fünf (5) Condor Fluggutscheine sowie 10 Trostpreise in Form eines Condor Überraschungspakets mit Condor Marketingartikeln. Ein Fluggutschein besteht jeweils aus einem Hin- und Rückflug für zwei Personen für einen Condor Flug (DE Flugnummer) von einem deutschen Condor Abflughafen zu einem Condor Ziel in Spanien nach Wahl. Beide Personen müssen zusammen reisen.Von Düsseldorf (DUS) fliegt Condor in der Wintersaison (November 2019 bis April 2020) und in der Sommersaison (Mai bis Oktober 2020) nach Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Jerez de la Frontera (XRY), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI), Santa Cruz de la Palma (SPC) und Teneriffa (TFS).Von Frankfurt (FRA) fliegt Condor in der Wintersaison (November 2019 bis April 2020) und in der Sommersaison (Mai bis Oktober 2020) nach Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Jerez de la Frontera (XRY), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI), Santa Cruz de la Palma (SPC), Teneriffa (TFS) und Ibiza (IBZ).Von Hamburg (HAM) fliegt Condor in der Wintersaison (November 2019 bis April 2020) und in der Sommersaison (Mai bis Oktober 2020) nach Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI) und Teneriffa (TFS).Von Hannover (HAJ) fliegt Condor in der Wintersaison (November 2019 bis April 2020) und in der Sommersaison (Mai bis Oktober 2020) nach Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI), Santa Cruz de la Palma (SPC) und Teneriffa (TFS).Von Leipzig (LEJ) fliegt Condor in der Wintersaison (November 2019 bis April 2020) und in der Sommersaison (Mai bis Oktober 2020) nach Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI) und Teneriffa (TFS).Von München (MUC) fliegt Condor in der Wintersaison (November 2019 bis April 2020) und in der Sommersaison (Mai bis Oktober 2020) nach Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Jerez de la Frontera (XRY), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI), Santa Cruz de la Palma (SPC), Teneriffa (TFS) und Ibiza (IBZ).Von Stuttgart (STR) fliegt Condor in der Wintersaison (November 2019 bis April 2020) und in der Sommersaison (Mai bis Oktober 2020) nach Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Jerez de la Frontera (XRY), Lanzarote (ACE), Palma de Mallorca (PMI), Santa Cruz de la Palma (SPC) und Teneriffa (TFS).Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie auf www.condor.com.Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan.

(4) Die Preise können nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(6) Folgekosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für die An-, Abreise zum Flughafen, Kosten für Zusatzgepäck, Verpflegung und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen. Für die Organisation der für eine Einreise erforderlichen Unterlagen (Ausweis- und Einreisepapiere) sowie für den für Auslandsreisen zu empfehlenden Versicherungsschutz ist der Gewinner persönlich verantwortlich.
(7) Die Auswahl des Hin- und Rückfluges kann nur je nach Verfügbarkeit erfolgen. Eine Abgeltung des Reisepreises in bar oder eine Übertragung ist nicht möglich. Fluggutscheine (Gutscheine mit konkreten Zielangaben) sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Der Rückflug muss spätestens am letzten Gültigkeitstag des Gutscheins erfolgen. Die Abreise muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums liegen.

4. Durchführung des Gewinnspiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in den folgenden Gewinnspielzeiträumen möglich:

  • „Howdy Condor“: Vom 9. September 2019 12:00 Uhr MEZ bis einschließlich 14. September 2019 23:59 MEZ Uhr;
  • „Hellas Condor“: Vom 16. September 2019 12:00 bis einschließlich 21. September 2019 23:59 MEZ;
  • „Ciao Condor“: Vom 24. September 2019 12:00 MEZ bis einschließlich 28. September 23:59 MEZ und
  • „Hola Condor“: Vom 30. September 2019 12:00 MEZ bis einschließlich 06. Oktober 2019 23:59 MEZ.

(2) Der Gewinn wird zufällig unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens 14.09., 21.09., 28.09. bzw. 06.10.2019  23:59 MEZ Uhr einen Screenshot unter den Facebook Gewinnspiel Post oder uns als Direktnachricht bei Instagram gesendet haben. Mehrere Teilnahmen derselben Person erhöhen die Chancen, es darf jedoch nur ein Screenshot pro Condor Flugnummer pro Tag eingereicht werden. Es gilt die Serveruhr des Gewinnspielveranstalters, welche sich in der MEZ Zeitzone befindet.
(3) Screenshots, die gegen deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(5) Die Auslosungen und Benachrichtigungen des Gewinners erfolgen bis zu drei Arbeitstagen nach den Aktionstagen also bis spätestens zum 18.09., 25.09., 02.10. bzw. 09.10.2019.
(6) Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihre Namen (Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens) auf Facebook bzw. Instagram veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge oder Kommentare innerhalb des Gewinnspiel Posts auf Facebook bzw. Instagram zum Gewinnspiel nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form auf Facebook bzw. Instagram zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.
(8) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Gewinnspielzeitraums in Ziffer 4 (1) ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

5. Annahme des Gewinns

(1)  Die Gewinner werden jeweils via E-Mail von Condor durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der elektronischen Gewinnmitteilung. Die Zustellung des Gewinns erfolgt auf postalischem Weg.
(2) Die Gewinner müssen den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung des Namens des jeweiligen Gewinners per E-Mail an socialmedia@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

6. Datenschutz

(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten der Teilnehmer des Gewinnspiels (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.
(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich. Nach Beendigung und Abwicklung des Gewinnspiels werden diese Daten von Condor gelöscht.
(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz.jsp – der Condor Flugdienst GmbH–.

7. Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Condor Facebook bzw. Instagram Fanseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Condor Facebook bzw. Instagram Fanseite.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp– sowie die Datenschutzregelungen unter Ziffer 6 (3).
(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Frankfurt am Main, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.